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Europäischer Rechtsrahmen

EN 301 549: die Norm, die das Gesetz in technische Kriterien übersetzt

Die europäische Norm EN 301 549 legt die Barrierefreiheitsanforderungen an Informations- und Kommunikationstechnik fest: Websites, Apps, Software, Dokumente. Sie ist der Bezugsrahmen für den EAA und für den öffentlichen Sektor.

Art
Harmonisierte europäische Norm
Webinhalte
Übernimmt die WCAG-Kriterien der Stufe AA
Geltungsbereich
Web, Dokumente, Software, mobile Apps, Hardware

Was die Norm enthält

  • Anforderungen an Webinhalte, abgestimmt auf die WCAG
  • Anforderungen an Nicht-Web-Dokumente (PDF, Textverarbeitung …)
  • Anforderungen an Software und mobile Apps
  • Anforderungen an Hardware, Kommunikation und Dokumentation

EN 301 549, WCAG, RGAA: Was ist der Unterschied?

Die WCAG sind die internationalen Regeln des W3C für barrierefreie Webinhalte. Die Norm EN 301 549 übernimmt sie und erweitert sie auf andere Technologien. Der RGAA in Frankreich und der RAWeb in Luxemburg übersetzen diese Anforderungen in eine praxistaugliche Prüfmethode.

Die Norm wird weiterentwickelt, um die WCAG 2.2 aufzunehmen. Unsere Audits decken bereits die WCAG-2.2-Kriterien der Stufe AA ab.

Diese Seite gibt einen Überblick über den geltenden Rechtsrahmen. Sie stellt keine Rechtsberatung dar: Die Rechtstexte und ihre Anwendungsbestimmungen können sich ändern.

Häufige Fragen

Reicht ein RGAA-Audit für die Norm EN 301 549 aus?

Für das Web deckt der RGAA den Großteil der Anforderungen ab. Wenn Ihr Prüfumfang es erfordert, ergänzen wir das Audit um die spezifischen Anforderungen der Norm.

Weitere Rechtsrahmen, nach denen wir prüfen

UEEuropean Accessibility ActRichtlinie (EU) 2019/882FRFrankreichRGAA · EAABEBelgienEAA · EN 301 549LULuxemburgRAWeb · EAACHSchweizBehiG · eCH-0059DEDeutschlandBFSG · BITV 2.0ESSpanienLey 11/2023 · RD 1112/2018NLNiederlandeEAA · EN 301 549ITItalienLegge Stanca · EAA

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